Merkel ermöglicht Strafverfahren gegen Böhmermann

Die Bundesregierung hat grünes Licht für ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan gegeben. Bundeskanzlerin Angela Merkel teilte dies am Freitag in einer Erklärung im Kanzleramt mit.

Merkel hat damit dem Druck der türkischen Regierung nachgegeben, die auf ein Verfahren gegen Böhmermann drängt. Sie geht auch im eigenen Land gnadenlos gegen Oppositionelle und Journalisten vor. Derzeit laufen mehr als 1800 Verfahren wegen Beleidigung von Erdogan. Über ein Dutzend Journalisten sitzen im Gefängnis.

Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs, auf den Merkel ihre Entscheidung stützt, ist ein Relikt aus autoritären Zeiten. Er stellt die „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ unter Strafe. Das Strafmaß reicht von einer Geldbuße bis zu drei, im Falle von Verleumdung sogar bis zu fünf Jahren Haft.

Im Kaiserreich schützte der Paragraf 103 gekrönte Staatsoberhäupter. 1948 wurde der Spiegel für zwei Wochen verboten, weil er enthüllt hatte, dass Prinz Bernhard, der Gatte der holländischen Königin Juliane, SS-Sturmführer ehrenhalber gewesen war. In den 1960er Jahren berief sich der persische Herrscher darauf, um Kritik an seiner Folterdiktatur zu unterdrücken; seither wird er auch „Schah-Paragraf“ genannt. Und 1975 wurden auf seiner Grundlage Demonstranten verurteilt, weil sie Pinochets Militärdiktatur in Chile korrekterweise als „Mörderbande“ bezeichnet hatten.

Anders als andere Strafrechtsparagrafen setzt Paragraf 103 voraus, dass die Bundesregierung ihre Ermächtigung erteilt. Indem sie dies getan hat, bekennt sie sich ausdrücklich zu den autoritären Traditionen dieses undemokratischen Paragrafen. Um ihren schmutzigen Flüchtlingsdeal mit der Türkei nicht zu gefährden und die Opposition im eigenen Land dagegen zu unterdrücken, importiert sie die autoritären Methoden Erdogans nach Deutschland.

Merkel versuchte dies zwar zu bemänteln, indem sie die Abschaffung des Paragrafen 103 bis 2018 versprach und erklärte, die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung Böhmermanns dar. Sie rechtfertigte die Ermächtigung mit der Begründung, es sei „nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“.

Doch das ist Augenwischerei. Tatsächlich hatte Merkel Böhmermann schon kurz nach der Ausstrahlung seiner umstrittener Sendung verurteilt, als sie dem türkischen Regierungschef Davutoğlu in einem Telefongespräch versicherte, sie halte diese für „bewusst verletzend“.

Selbst Erdogan hatte wohl nicht damit gerechnet, dass die Bundesregierung ihre Ermächtigung erteilt, und vorsichtshalber eine Verleumdungsklage als Privatmann nach Paragraf 185 eingereicht, auf die ein wesentlich geringeres Strafmaß steht.

Die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehnt die Verfolgung Böhmermanns ab. In einer Emnid-Umfrage erklärten mehr als zwei Drittel, Merkel nehme in diesem Fall zu viel Rücksicht auf Erdogan. Zahlreiche prominente Künstler haben sich mit Böhmermann solidarisiert.

So heißt es in einem von der Zeit veröffentlichten offenen Brief, den viele bekannte Schauspieler unterzeichnet haben: „Diskussionen über und Kritik an Jan Böhmermanns Erdoğan-Gedicht gehören in die Feuilletons des Landes und nicht in einen Mainzer Gerichtssaal… Kunst kann nicht in einem Klima stattfinden, in dem sich Künstlerinnen und Künstler Gedanken darüber machen müssen, ob ihr Schaffen zur Strafanzeige führt, in dem sie beginnen, sich selber zu zensieren, oder zensiert zu werden.“

Sogar die Bundesregierung ist gespalten. Es habe „unterschiedliche Auffassungen“ zwischen Union und SPD gegeben, erklärte Merkel. Während CDU und CSU der Ermächtigung zustimmen, lehnt die SPD sie ab. „Ich halte die Entscheidung für falsch“, kommentierte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann die Entscheidung über Twitter. „Strafverfolgung von Satire wegen ‚Majestätsbeleidigung‘ passt nicht in moderne Demokratie.“

Das Zweite Deutsche Fernsehen, das die umstrittene Folge von Böhmermanns Satiresendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März auf dem Kanal ZDFneo sendete, hat die beanstandete Passage zwar mit der Begründung, sie entspreche nicht den Qualitätsansprüchen des ZDF, aus ihrer Mediathek entfernt, verteidigt Böhmermann aber juristisch.

„Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung“, heißt es in einem Rechtsgutachten, das das ZDF bei der Staatsanwaltschaft Mainz einreichte. Die „grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit“ umfasse „gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel“. Es liege im Wesen der Satire, „durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.“

Böhmermann hatte vor einer türkischen Flagge ein Gedicht gegen Erdogan vorgetragen, das den türkischen Präsidenten aufs übelste beschimpfte. Er bediente sich dabei obszöner Beleidigungen und rassistischer Schimpfworte der vulgärsten Art. Er bezeichnete das Gedicht als „Schmähkritik“ und betonte mehrmals, er wolle damit veranschaulichen, was in Deutschland nicht erlaubt sei, was die Grenze der Satirefreiheit überschreite und strafbar sei.

Er reagierte damit auf den Versuch der türkischen Regierung, ein Spottlied auf Erdogan zu zensieren, das die ARD am 17. März im Rahmen des Satiremagazin „extra 3“ ausgestrahlt hatte. Dieses Spottlied schmähte Erdogan nicht persönlich, sondern kritisierte – völlig legitim – die Einschränkung der Pressefreiheit, die Verfolgung kritischer Journalisten, die Unterdrückung der Kurden und andere Menschenrechtsverletzungen in der Türkei.

Trotzdem bestellte die türkische Regierung den deutschen Botschafter ein und verlangte, das Spottlied müsse gelöscht werden. Der Botschafter lehnte dies zwar unter Verweis auf die Meinungsfreiheit ab, aber die Bundesregierung machte den Vorfall nicht öffentlich und bezog dazu auch keine Stellung.

Als schließlich die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke), die mit dem Botschafter gesprochen hatte, darüber berichtete, geriet die Regierung unter heftige Kritik. Es wurde ihr vorgeworfen, sie opfere im Interesse des gemeinsamen Vorgehens gegen Flüchtlinge die Meinungsfreiheit.

Böhmermanns „Schmähkritik“ steht in diesem politischen Zusammenhang. Indem er veranschaulichte, was im Gegensatz zur „extra 3“-Satire nicht erlaubt ist, provozierte er eine Auseinandersetzung. Sein Gedicht kann deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Es ist „keine Schmähkritik, sondern das Spiel mit ihr“, wie es Der Spiegel formulierte, und steht daher unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Die Zustimmung zum Strafverfahren gegen Böhmermann zeigt den wahren Charakter der Bundesregierung. Noch im vergangenen Jahr wurde Merkel als Flüchtlingskanzlerin gefeiert, deren „Willkommenskultur“ im Gegensatz zu jenen stehe, die die Grenzen abschotten und Flüchtlinge abweisen.

Wir hatten bereits damals erklärt, dass es Merkel nicht um das Schicksal der Flüchtlinge gehe, sondern um den Erhalt der Europäischen Union, die Deutschland brauche, „um wieder die Rolle einer Weltmacht spielen zu können“. Deshalb trat sie für die Abschottung der EU-Außengrenzen ein, statt für die Sperrung der innereuropäischen Grenzen.

Inzwischen kann jeder sehen, wo das hingeführt hat. Nach dem Deal mit Erdogan werden Kriegsflüchtlinge, die die lebensgefährliche Überquerung der Ägäis wagen, eingesperrt, misshandelt und in die Türkei zurückgebracht, wo sie die türkische Regierung erneut inhaftiert und in ihre Herkunftsländer zurückbefördert.

Auf die wachsende Kritik an diesem Deal reagiert die Regierung mit denselben Methoden wie Erdogan: Indem sie abweichende Stimmen unterdrückt und verfolgt.

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