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Datenschutz

Die World Socialist Web Site nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Deshalb ist uns der Schutz persönlichen Daten ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.

Sämtliche Daten, die Sie uns elektronisch übermitteln, z.B. Ihren Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse oder andere persönlichen Angaben, werden von uns nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.